Elektronische Patient*innenakte (ePA)
Die wichtigsten Infos zur „ePA für alle“: was kann sie, welche Vorteile und Nachteile gibt es, welche Rechte haben Patient*innen und wie kann man widersprechen, wenn eine Person mit HIV nicht möchte, dass diese Information auf der Karte "für alle" einsehbar ist? Gleiches gilt für PrEP User*innen, Queere und Transpersonen und / oder beim Thema Substitution.
Die „ePA für alle“ kommt:
Ab dem 15.01.2025* erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte – es sei denn, sie widersprechen („opt-out“). In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen zusammengeführt. Patient*innen und die sie behandelnden Ärzt*innen können die digitale Akte einsehen. Patient*innen, die das nicht möchten, müssen jeweils aktiv werden.
Ab dem 15.01.2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte (ePA), wenn sie nicht aktiv widersprochenhaben. Diese Neuregelung soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen.
Ihre Daten werden pseudonymisiert zu Forschungszwecken weitergegeben, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben.
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, die Sichtbarkeit von Dokumenten und Inhalten der ePA zu steuern (z.B. durch Verbergen und Löschen von Dokumenten). Ärzt*innen kann der Zugriff zur ePA entzogenwerden.
Möchte man einzelne medizinische Informationen und Diagnosen gegenüber manchen Ärzt*innen verbergen, sind mehrere Schritte erforderlich. Denn oftmals leiten sich medizinische Diagnosen oder Informationen aus Medikamenteneinnahmen oder den Abrechnungsdaten der Krankenkassen ab. Beide werden ebenfalls in der ePA eingestellt und sind im Standard für behandelnde Ärzt*innen sichtbar.
HIV und die ePa
Als Mensch mit HIV möchtest Du ggf. verhindern, dass die HIV-Infektion außerhalb der HIV-Schwerpunktpraxis bekannt wird. Denn: Diskriminierung im Gesundheitswesen ist eine Realität und nach Studien sogar der Kontext, in dem Menschen mit HIV am häufigsten Diskriminierungserfahrungen machen. Ein Lösungsansatz und Schritte dahin, findest Du nachfolgend.
Anwendungsbeispiel: Leben mit HIV
Anwendungsbeispiel: Psychische Erkrankung
Anwendungsbeispiel: Substitution
Anwendungsbeispiel: Queere und trans Menschen
Viele weitere Informationen zur Elektronischen Patient*innenakte bekommst Du auf der Seite der Deutschen Aidshilfe, aus der auch die oben beschriebenen Hinweise übernommen wurden.
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