Selbst im Innendienst gilt ein Polizist mit HIV als Gefahr
Ungeachtet der medizinischen Realität und eindeutiger Gerichtsurteile gelten bei der Polizei Menschen wegen ihrer HIV-Infektion als nicht diensttauglich. Das hat Folgen sowohl für Bewerber*innen als auch für die Verbeamtung von ausgebildeten Polizist*innen.
Polizeianwärter*innen durchlaufen einen längeren Auswahlprozess - doch selbst wenn Bewerber*innen alle Prüfungen gemeistert haben, kann es im Fall eines positiven HIV-Testergebnisses heißen: Dienstuntauglich.
So ging es auch Christof T. (Name v. d. Redaktion geändert), der gegen die Entscheidung der Amtsärzt*innen der Polizeiakademie geklagt hat. Das Gericht stellt fest: Eine HIV-Infektion alleine ist kein Ausschlussgrund für den Polizeidienst oder eine Verbeamtung.
Mit moderner HIV-Therapie können Menschen mit HIV heute leben und arbeiten wie alle anderen auch. Übertragungen sind im Berufsalltag ohnehin ausgeschlossen. Ein pauschaler Ausschluss aus dem Polizeidienst und der Beamt*innen-Karriere entspricht nicht der medizinischen Realität und ist diskriminierend. Doch nach wie vor kommt es zu Fehleinschätzungen und veraltetem Wissen bei der Beurteilung von Anwärter*innen mit HIV. Dass das nicht rechtens ist, haben verschiedene Gerichtsurteile bereits festgestellt.
„Es ist längst an der Zeit, dass diese systematischen Diskriminierungen und die damit einhergehenden Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Ende finden", so Anka Hellauer von unserer Kontaktstelle HIV-bezogenen Diskriminierung.
Details und weitere Informationen zum Thema, findest Du im Artikel: HIER
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