Nix zu verbergen? Vorrats-Datenspeicherung gefährdet HIV-Prävention!

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gesetzlich verpflichtet, für sechs Monate alle Internet- und Telekommunikationsdaten von jedem Provider zu speichern - auch von Beratungsstellen. Gemeinsam mit weiteren Petitoren hat der Geschäftsführer der AIDS-Hilfe Hamburg e.V. gegen dieses Vorgehen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Dieses Verfahren ist derzeit noch schwebend. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zu weiteren Aktionen auf.

Zwar werden keine Inhalte gespeichert, doch hinterlassen diese Verbindungen eine nachverfolgbare, langfristige Datenspur - bei Handy-Telefonaten wird sogar der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung.

Sexualität und Gesundheit brauchen (Daten)Schutz

"Sexualität, Gesundheit und Präventionsfragen sind sensible Themen, die besonderen Schutz brauchen", erläutert Christian Giebel, Vorstandsmitglied der AIDS-Hilfe Hamburg. "Wenn sich jemand an eine AIDS-Hilfe, Schwulen- oder Suchtberatungsstelle wendet, hat er ein berechtigtes Interesse, dass seine Daten anonym bleiben." Die per „Vorratsdatenspeicherung" gesammelten Daten lassen jedoch Rückschlüsse darauf zu, wer mit wem kommuniziert hat - und anhand des Adressaten unter Umständen auf persönliche Problemlagen, die sexuelle Identität oder die Gesundheit . Damit gerät eine der Voraussetzungen für eine wirksame HIV-Prävention in Gefahr: die Vertraulichkeit der Beratung.

Missbrauch der Daten nicht auszuschließen

Ein Missbrauch der seit 2008 flächendeckend auf Vorrat gespeicherten Verbindungs-, Positions- und Internetzugangsdaten lässt sich durch Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen. Darin sind sich alle der vom Bundesverfassungsgericht befragten Experten und Verbände einig. Entgeltliche Anonymisierungsdienste sind verboten.

AIDS-Hilfe fordert Stopp der Vorratsdatenspeicherung

Unter der Vorratsdatenspeicherung leiden alle. Sie greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein und verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und sie gefährdet die Vertraulichkeit der HIV-Beratung und -Prävention. Die AIDS-Hilfe Hamburg fordert daher gemeinsam mit dem Dachverband die Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikationsdaten sowie eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Missbrauchsmöglichkeiten und andere schädlichen Auswirkungen.

Werden Sie aktiv und unterstützten Sie die Aktionen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Infos unter: www.vorratsdatenspeicherung.de