Traditioneller Verein, gemeinnützige GmbH oder Verein mit Aufsichtsrat?
Fachgespräch mit Dipl. Kfm., StB, WP Carsten Leverenz und Rechtsanwalt Dr. Matthias Neuling am Montag, 28.9.09, 15.30 Uhr, in der Bank für Sozialwirtschaft, Alsterdorfer Markt 6 (U 1, Sengelmannstraße)
Wenn aus einem gemeinsamen ideellen Anliegen heraus Menschen zusammen finden und ihre Aktivitäten längerfristig verbindlich absichern wollen, wird häufig ein Verein gegründet. Das deutsche Vereinsrecht reicht in seinen Strukturen weit zurück in Kaisers Zeiten. Viele Vereine haben sich inzwischen über ausschließlich ehrenamtliches Engagement hinaus zu Betrieben mit Jahresumsätzen zwischen 100.000,- und 100 Millionen Euro entwickelt.
Zur Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos sowie zur Absicherung von Entscheidungsstrukturen und wird mitunter die Ausgliederung des Wirtschaftsbetriebes in eine gemeinnützige GmbH erwogen. Solange jedoch der Verein (alleiniger) Gesellschafter der GmbH bleibt, ist dieser Weg aufwändig und in seinen Resultaten fragwürdig. So müssen einerseits Strukturen doppelt vorgehalten werden, wenngleich andererseits Entscheidungsfindungen letztlich im gleichen initiativenhaften Gefüge einer Vereins-Mitgliederversammlung verzweigen, das hierzu nur bedingt in der Lage ist.
Einen dritten Weg zeigen die Referenten im Modell „Verein mit Aufsichtsrat" auf. Dieses sichert über die Wahrung der Vereinsstrukturen die ideelle Steuerung in den Händen der Initiative und delegiert die Führung des Wirtschaftsbetriebes deutlich in hauptamtliche Hände. Der bisherige Vorstand erhält die neue Rolle eines Aufsichtsrates mit Planungsbeteiligung und Kontrollfunktion.
Die Referenten: Carsten Leverenz (Bankkaufmann, Dipl. Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) ist Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft Dr. Steinmetz und Fiedler mbH und HBBN Güstel & Collegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Dr. Matthias Neuling ist in Hamburg als Rechtsanwalt niedergelassen und promovierte über das Thema "Rechtsformen für alternative Betriebe".
Wir danken der Bank für Sozialwirtschaft für die Ausrichtung der Veranstaltung und für die Einladung zu einem Come Together mit kleinem Imbiss im Anschluss an den Vortrag!
Bitte beachten: Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich!
