Verliebt - verlobt - verheiratet

In der Reihe „Gesundheit ist mehr ...!" erläutert Rechtsanwalt Sven-Uwe Blum am 15. Februar 2012, 19 Uhr, wo es eng werden könnte in der schwulen Lebenspartnerschaft und auf welche Weise Vorsorge getroffen werden kann.

Vor 12 Jahren öffnete die „Hamburger Ehe" den Weg hin zu einer Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren - und bis heute ist die eingetragene Lebenspartnerschaft für viele die Besiegelung des Versprechens, füreinander einzustehen in guten wie in schlechten Tagen. Die Nagelprobe stellt sich ein, wenn es zu Differenzen kommt, wenn nichts mehr so läuft, wie es in der Verliebtheitsphase gewünscht war. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Unterhaltsansprüchen, im Todesfall und bei Erbschaftsfragen kann es problematisch werden.

Individuelle vertragliche Regelungen können allerlei brenzlige Aspekte im Vorwege regeln: Gegenseitige Unterhaltspflicht, gleiche Verteilung von Vorteilen und Lasten, Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Verzicht auf nachpartnerschaftliche Unterhaltsansprüche, Erbregelung sind einige der Stichworte.

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