Alles, was Recht ist
Das Wissen um die eigene HIV-Infektion führt zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen im Umgang mit der Sexualität.
Einvernehmliche ungeschützte Sexualkontakte werden nach überwiegender Rechtsprechung in Deutschland bereits dann als versuchte bzw. vollendete Körperverletzung gewertet, wenn die Partnerin oder der Partner nicht über die HIV-Infektion informiert wurde. Hier wird unterstellt, dass der vermeintlich unwissende Partner keine selbständige, autonome Entscheidung treffen konnte. Vollständig ausgeblendet bzw. negiert wird dabei der heutige Wissenstand der Bevölkerung zu den Risiken der HIV-Übertragung. Die Verantwortung wird einseitig den Menschen auferlegt, die um ihre Infektion wissen. Liegt die Verantwortung für einvernehmliches Handeln nicht aber bei beiden Beteiligten?
Im Rahmen der Workshopreihe „Gesundheit ist mehr ...!" stellt die Rechtsanwältin Ulrike Horstmann am Mittwoch, 18. Mai 2011, 19 Uhr, in der AIDS-Hilfe Hamburg die Tücken der Sexualität in der Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit vor. Wie immer bei diesen Veranstaltungen wird ausreichend Gelegenheit zur Diskussion eigener Erfahrungen und Fragestellungen sein.
Ulrike Horstmann ist seit 1986 als Rechtsanwältin in Hamburg niedergelassen, spezialisiert auf den Bereich Medizinrecht und seit 1998 Fachanwältin für Strafrecht. Regelmäßig berät sie Opferschutz- und Fraueneinrichtungen und ist als Dozentin bei Fortbildungsveranstaltungen für MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen tätig.
